EuG Erste Kammer Urteil zitiert von 7

Ernsthaftige Benutzung älterer Marken bei Schuhen KI-Titel

Gemeinschaftsmarkenrecht · ernsthafte Benutzung · Widerspruchsverfahren · Markenlöschung · Klasse 25

Europarecht Teilweise aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 22. Januar 2007 (Sache R 791/2006-2) wird teilweise aufgehoben, nämlich soweit darin entschieden wurde, dass die ernsthafte Benutzung der älteren Marken hinsichtlich der von der Gemeinschaftsmarkenanmeldung erfassten Waren „Schuhe“ in Klasse 25 nicht nachgewiesen worden sei.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Das HABM trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Januar 2007 (Sache R 791/2006-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Heinrich Deichmann-Schuhe GmbH & Co. KG und der Design For Woman SA

Angaben zur Rechtssache

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