Das nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG erforderliche Einvernehmen der Gemeinde stellt einen selbständig …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Das nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG erforderliche Einvernehmen der Gemeinde stellt einen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt dar (st. Rspr. d. Senats, abw. v. BVerwG).
2. Die in einem Flächennutzungsplan enthaltenen Angaben sind wesentliche Anhaltspunkte für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Außengebiet (wie BVerwG).