BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats Ablehnung einstweilige Anordnung zitiert von 1

Erfolgloser Eilantrag auf Aufhebung eines Versammlungsverbots

Erfolgloser Eilantrag auf Aufhebung eines Versammlungsverbots - Voraussetzungen für Erlass einer eA nicht hinreichend dargelegt - Tenorbegründung

Verfassungsrecht Eilantrag abgelehnt

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vom Antragsteller nicht ausreichend dargetan sind.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.