BVerfG1. Kammer des Ersten SenatsAblehnung einstweilige Anordnungzitiert von 1
Erfolgloser Eilantrag auf Aufhebung eines Versammlungsverbots
Erfolgloser Eilantrag auf Aufhebung eines Versammlungsverbots - Voraussetzungen für Erlass einer eA nicht hinreichend dargelegt - Tenorbegründung
Verfassungsrecht– Eilantrag abgelehnt
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vom Antragsteller nicht ausreichend dargetan sind.