Richtlinie 1999/94/EG – Neue Personenkraftwagen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 1999/94/EG – Neue Personenkraftwagen – Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen
Tenor
Tenor
1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO 2 -Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen verstoßen, dass es nicht den in Artikel 9 der Richtlinie vorgesehenen Bericht erstellt hat.
2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Unterbliebene Erstellung oder Übermittlung des in Artikel 9 der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO 2 -Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (ABl. 2000, L 12, S. 16) vorgesehenen Berichts an die Kommission