Der Regelung des § 29 Abs. 1 StVG ist zu entnehmen, daß die Hemmung der Tilgung nach § 13a Abs. 3 StVO mit …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Regelung des § 29 Abs. 1 StVG ist zu entnehmen, daß die Hemmung der Tilgung nach § 13a Abs. 3 StVO mit dem Zeitpunkt der Eintragung im Verkehrszentralregister beginnt.