Kostenantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren verworfen KI-Titel
Kostenfreiheit · Verfassungsbeschwerde · VerfGGBbg · Auslagenersatz · Antrag verworfen
Rechtsmittel verworfen
Tenor
Der Kostenantrag wird verworfen.
Gründe
Der am 9. Januar 2018 gestellte Antrag des Äußerungsberechtigten, der Beschwerdeführerin die Kosten des Verfassungsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen, war zu verwerfen. Das Verfassungsbeschwerdeverfahren ist gemäß § 32 Abs. 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) kostenfrei und der Äußerungsberechtigte hat gemäß § 32 Abs. 7 VerfGGBbg keinen Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Auslagen.
Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.