EuG Siebte Kammer Urteil zitiert von 5

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BIOPIETRA

Kerma SpA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BIOPIETRA – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009]

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kerma SpA trägt die Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Oktober 2008 (Sache R 889/2008-1) über die Anmeldung des Wortzeichens BIOPIETRA als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

>lt>10