EuGH Siebte Kammer Urteil zitiert von 1

Richtlinie 2001/81/EG – Luftschadstoffe

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2001/81/EG – Luftschadstoffe – Nationale Emissionshöchstmengen – Unterbliebene Übermittlung der Programme für die Verminderung von Emissionen, der nationalen Emissionsinventare und der jährlichen Prognosen für das Jahr 2010

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe verstoßen, dass es der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Programme, Inventare und jährlichen Prognosen für das Jahr 2010 betreffend die fortschreitende Verminderung seiner Emissionen von Schwefeldioxid (SO 2 ), Stickstoffoxiden (NO x ), flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Ammoniak (NH 3 ) nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist übermittelt hat.

2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechte Erstellung und Übermittlung der in den Art. 6, 7 und 8 der Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (ABl. L 309, S. 22) vorgesehenen Dokumente