EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 1

Widerspruch gegen Markenanmeldung für Tennis-Dienstleistungen KI-Titel

Markenrecht · Verwechslungsgefahr · Binnenmarktanmeldung · Widerspruchsverfahren · Harmonisierungsamt

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 28. Februar 2007 in ihrer berichtigten Fassung (Sache R 1050/2005-1) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Professional Tennis Registry, Inc.

3. Die Registro Profesional de Tenis, SL trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 28. Februar 2007 in ihrer berichtigten Fassung (Sache R 1050/2005-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Registro Profesional de Tenis, SL und der Professional Tennis Registry, Inc.

Angaben zur Rechtssache

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