VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Die Verwaltungsbehörde hat im Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, die strafrichterlich entzogen …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Verwaltungsbehörde hat im Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, die strafrichterlich entzogen worden ist, eigenverantwortlich darüber zu befinden, ob der Antragsteller wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 17, 347 <351>) vertritt nach Auffassung des erkennenden Senats keine gegenteilige Ansicht und spricht insbesondere nicht von einer "bedingten Bindung", sondern gibt der Verwaltungsbehörde nur den Hinweis, dass die Beurteilung der Eignung durch den Strafrichter nicht unberücksichtigt bleiben soll.