Einzelfall zu der Frage, ob durch einen Chefarztvertrag eine Verpflichtung zum Abschluss eines …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Einzelfall zu der Frage, ob durch einen Chefarztvertrag eine Verpflichtung zum Abschluss eines Haftpflichtversicherungsvertrages übernommen worden ist.
2. Das Verlangen eines beamteten Chefarztes, sein Dienstherr solle für ihn wegen der Tätigkeit, für die er als Chefarzt selbst liquidieren kann, einen Haftpflichtversicherungsvertrag abschließen, verstößt gegen das sich aus § 104 HBG ergebende Verbot, dem Beamten eine höhere als nach dem Besoldungsrecht zulässige Besoldung zu verschaffen.