StGH Hessen Beschluss LS

Art. 147 Abs. 2 HV ist gegenstandslos geworden (ständige Rechtsprechung).

Verfassungsrecht

Leitsatz

1. Art. 147 Abs. 2 HV ist gegenstandslos geworden (ständige Rechtsprechung).

2. Die Hessische Verfassung gewährt kein Grundrecht auf rechtliches Gehör.

3. Die Verweisung einer Grundrechtsklage an das Bundesverfassungsgericht ist nicht zulässig.

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