VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Die Entscheidung, ob der nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG als Vertriebener anzuerkennende deutsche Volkszugehörige …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Entscheidung, ob der nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG als Vertriebener anzuerkennende deutsche Volkszugehörige seinen Wohnsitz im allgemeinen Vertreibungsgebiet vor dem 08.05.1945 hatte, richtet sich nach den Vorschriften der Bürgerlichen Rechts.