BVerfG Zweiter Senat Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zitiert von 1

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde- sowie im eA-Verfahren

Verfassungsrecht

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Bevollmächtigten im Hauptsacheverfahren wird auf jeweils 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) und im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 15.000 € (in Worten: fünfzehntausend Euro) festgesetzt.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.