BVerfGZweiter SenatGegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahrenzitiert von 1
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde- sowie im eA-Verfahren
Verfassungsrecht
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Bevollmächtigten im Hauptsacheverfahren wird auf jeweils 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) und im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 15.000 € (in Worten: fünfzehntausend Euro) festgesetzt.