Für die Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle wird der Nachweis der notwendigen Kenntnisse …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Für die Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle wird der Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für das selbständig zu betreibende Handwerk im allgemeinen durch eine Überprüfung des Bewerbers (Arbeitsprobe) und die Beurteilung seiner bisherigen Tätigkeit erbracht.