Richtlinie 91/271/EWG – Umweltverschmutzung und Umweltbelastungen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 91/271/EWG – Umweltverschmutzung und Umweltbelastungen – Behandlung vom kommunalem Abwasser – Fehlen von Maßnahmen, mit denen eine angemessene Behandlung von kommunalem Abwasser mehrerer Gemeinden sichergestellt werden soll
Tenor
Tenor
1. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser verstoßen, dass es nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um zu gewährleisten, dass kommunales Abwasser aus den Gemeinden Bangor, Brighton, Broadstairs, Carrickfergus, Coleraine, Donaghadee, Larne, Lerwick, Londonderry, Margate, Newtonabbey, Omagh und Portrush bis zum 31. Dezember 2000 einer angemessenen Behandlung unterzogen wird.
2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135, S. 40) – Versäumnis, für eine angemessene Behandlung des kommunalen Abwassers mehrerer Gemeinden zu sorgen