EuGH Fünfte Kammer Urteil zitiert von 1

Verordnung [EWG] Nr. 2847/93

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verordnung [EWG] Nr. 2847/93 – Kontrollregelung für den Fischereisektor – Unterbliebene Übermittlung der Angaben zur Art und Menge der gefangenen Fische

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 15 Absatz 4 und 18 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik verstoßen, dass sie die in diesen Vorschriften vorgesehenen Angaben für die Jahre 1999 und 2000 nicht übermittelt hat.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Artikel 15 Absatz 4 und 18 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik (ABl. L 261, S. 1) – Unterbliebene Übermittlung von Angaben zu Art und Menge der gefangenen Fische