BGH I. Zivilsenat Beschluss

Festsetzung des Wertes der anwaltlichen Tätigkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren KI-Titel

BGH, Beschluss vom 9. Januar 2024 - I ZB 24/23

Gewerblicher Rechtsschutz

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 1.024,17 € festgesetzt.

Gründe

1

Auf den Antrag des Verfahrensbevollmächtigten der Gläubigerin auf Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit gemäß § 33 Abs. 1 RVG, über den auch beim Bundesgerichtshof gemäß § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 RVG der Einzelrichter entscheidet (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 9. August 2021 - GSZ 1/20, juris Rn. 8), ist der Wert der anwaltlichen Tätigkeit für das Rechtsbeschwerdeverfahren auf den Wert der den Gegenstand der Zwangsvollstreckung bildenden Forderung, also 1.024,17 €, festzusetzen. Feddersen