BGH 2. Strafsenat Beschluss

Korrektur von Freiheitsstrafe wegen Schreibfehler KI-Titel

BGH, Beschluss vom 28. September 2022 - 2 StR 301/22

Strafrecht Revision verworfen

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 16. März 2022 wird aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen; jedoch wird das vorgenannte Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgrund eines offensichtlichen Schreibversehens dahin klargestellt, dass der Angeklagte im Fall II.8 der Urteilsgründe zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten (anstatt drei Jahren) verurteilt ist.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.