EuGH Dritte Kammer Urteil zitiert von 2

Kontrolle der Umweltbelastung

Europäische Kommission gegen Republik Slowenien

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Kontrolle der Umweltbelastung – Grenzwerte für die PM10-Konzentrationen in der Luft

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Republik Slowenien hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft verstoßen, dass in den Jahren 2005 — 2007 die Grenzwerte für die jährlichen und täglichen PM 10- Konzentrationen in der Luft überschritten wurden.

2. Die Republik Slowenien trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (ABl. L 163, S. 41) und gegen Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (ABl. L 152, S. 1) – Nichterlass der Maßnahmen, die erforderlich sind, damit die PM 10 -Konzentrationen in der Luft nicht die vorgeschriebenen Grenzwerte überschreiten