EuG Vierte Kammer Urteil zitiert von 2

Wettbewerb – Kartelle

Low & Bonar plc und Bonar Technical Fabrics NV gegen Europäische Kommission

Wettbewerb – Kartelle – Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Geldbußen – Mildernde Umstände – Passive Mitwirkung – Verhältnismäßigkeit – Gleichbehandlung – Unbeschränkte Nachprüfung

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die durch Art. 2 Buchst. l der Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke) verhängte Geldbuße wird auf 9,18 Mio. Euro festgesetzt.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Europäische Kommission, die Low & Bonar plc und die Bonar Technical Fabrics NV tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke) betreffend ein Kartell auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff oder, hilfsweise, auf Nichtigerklärung oder Herabsetzung der gegen die Klägerinnen verhängten Geldbuße