Wettbewerb – Kartelle
Low & Bonar plc und Bonar Technical Fabrics NV gegen Europäische Kommission
Wettbewerb – Kartelle – Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Geldbußen – Mildernde Umstände – Passive Mitwirkung – Verhältnismäßigkeit – Gleichbehandlung – Unbeschränkte Nachprüfung
Tenor
Tenor
1. Die durch Art. 2 Buchst. l der Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke) verhängte Geldbuße wird auf 9,18 Mio. Euro festgesetzt.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Europäische Kommission, die Low & Bonar plc und die Bonar Technical Fabrics NV tragen ihre eigenen Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke) betreffend ein Kartell auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff oder, hilfsweise, auf Nichtigerklärung oder Herabsetzung der gegen die Klägerinnen verhängten Geldbuße