Bei der Berechnung der Abfindung einer freiwillig ausgeschiedenen verheirateten Beamtin kann ein …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Bei der Berechnung der Abfindung einer freiwillig ausgeschiedenen verheirateten Beamtin kann ein Kinderzuschlag nicht berücksichtigt werden, wenn ihr Ehemann als Beamter nach ihrem Ausscheiden für dasselbe Kind Kinderzuschlag weiter erhält.