LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

§ 128a AFG enthält keine planwidrige Regelungslücke, insofern die Erstattungspflicht - anders als nach § 128 …

Sozialrecht

Leitsatz

1. § 128a AFG enthält keine planwidrige Regelungslücke, insofern die Erstattungspflicht - anders als nach § 128 AFG - ohne Ausnahmen für bestimmte Fallgruppen an die Vereinbarung einer Wettbewerbsbeschränkung geknüpft wird.

2. § 128a AFG ist trotz des Fehlens solcher Ausnahmeregelungen mit dem Grundgesetz vereinbar.