BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung zitiert von 1

Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung

Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung: weltanschauliche Betätigung der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" nicht plausibel gemacht

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde.

Gründe

1

Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.