VGH Hessen 1. Senat Beschluss LS

Über einen Antrag auf Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist ist nicht durch …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Über einen Antrag auf Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist ist nicht durch Beschluß, sondern durch Urteil oder Vorbescheid zu entscheiden.