Über einen Antrag auf Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist ist nicht durch …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Über einen Antrag auf Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist ist nicht durch Beschluß, sondern durch Urteil oder Vorbescheid zu entscheiden.