EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 8

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke ReValue

ReValue Immobilienberatung GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke ReValue – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 – Begründungspflicht – Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die ReValue Immobilienberatung GmbH trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Oktober 2009 (Sache R 531/2009-4) über die Anmeldung des Bildzeichens ReValue als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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