BVerfG Erster Senat Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - hier
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - hier: eA-Verfahren
Verfassungsrecht
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf jeweils 62.500 € (in Worten: zweiundsechzigtausendfünfhundert Euro) festgesetzt.