EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 2

Anmeldung dreidimensionales Zeichen als Gemeinschaftsmarke KI-Titel

Gemeinschaftsmarke · dreidimensionales Zeichen · Marke ohne Unterscheidungskraft

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Somm Srl trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 28. Juni 2007 (Sache R 1653/2006-1) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form einer Schatten spendenden Abdeckung als Gemeinschaftsmarke.

Angaben zur Rechtssache

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