EuGH Fünfte Kammer Urteil

Richtlinie 2006/43/EG – Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen

Europäische Kommission gegen Irland

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2006/43/EG – Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen – Keine vollständige Umsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist – Keine Mitteilung der Umsetzungsmaßnahmen

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 53 der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen und jedenfalls die Bestimmungen des internen Rechts, die dazu beitragen sollen, dass der Richtlinie nachgekommen wird, der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nicht mitgeteilt hat.

2. Irland trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung der Maßnahmen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates (ABl. L 157, S. 87) nachzukommen