AG Bonn · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Zustellung an ausländische Mission KI-Titel

Diplomatische Immunität · Zustellung · Gerichtsbarkeitsbefreiung

Staatshaftungs- und Dienstvertragsrecht Erinnerung zurückgewiesen

Tenor

Die Erinnerung der Antragstellerin vom 29.07.2011 gegen die abgelehnte Durchführung eines Zustellungsauftrages wird zurückgewiesen.

Gründe

2

Die Erinnerung ist unbegründet. Gem. §§ 18-20 GVG sind ausländische Missionen von der Deutschen Gerichtsbarkeit befreit. Hierzu gehören auch Zustellungen durch den Gerichtsvollzieher mit Zustellungsbescheinigung.