EuG Vierte Kammer Urteil zitiert von 3

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PASSIONATELY SWISS

Mövenpick Holding gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PASSIONATELY SWISS – Absolutes Eintragungshindernis – Geografische Herkunftsangabe – Fehlende Unterscheidungskraft

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Mövenpick Holding trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juli 2009 (Sache R 1457/2008-1) über die Anmeldung des Wortzeichens PASSIONATELY SWISS als Gemeinschaftsmarke