EuG Siebte Kammer Urteil zitiert von 1

Zollunion – Externe gemeinschaftliche Versandverfahren

Transnáutica - Transportes e Navegação, SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Zollunion – Externe gemeinschaftliche Versandverfahren – Für Drittländer bestimmte Tabak- und Äthylalkoholladungen – Betrug – Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben – Art. 239 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 – Art. 905 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 – Billigkeitsklausel – Vorliegen eines besonderen Falls – Gesamtbürgschaft

Europarecht Für nichtig erklärt

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung REM 05/2004 der Kommission vom 6. Juli 2005 wird für nichtig erklärt.

2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung REM 05/2004 der Kommission vom 6. Juli 2005, mit der die Erstattung und der Erlass bestimmter Zölle versagt wurden