Zur besonderen Zwangslage in Gestalt einer unmittelbaren Gefahr für die persönliche Freiheit gemäß § 1 Abs. 1 …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur besonderen Zwangslage in Gestalt einer unmittelbaren Gefahr für die persönliche Freiheit gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BVFG.
2. Zur Glaubwürdigkeit eines Klägers, der seinen ursprünglich vorgetragenen Fluchtgrund, dessen Richtigkeit er eidesstattlich versichert hatte, nachträglich in entsprechenden Punkten abgeändert hat.