Tarifliche Zeitzuschläge – tarifliche Ausschlussfrist
Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist - § 313a ZPO
Arbeitsrecht Revision zurückgewiesen
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. August 2011 - 18 Sa 1986/10 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.