EuGH Fünfte Kammer Beschluss

Klage einer natürlichen Person gegen einen Mitgliedstaat auf Feststellung eines Verstoßes gegen das …

Hervé Raulin gegen Französische Republik

Klage einer natürlichen Person gegen einen Mitgliedstaat auf Feststellung eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht durch diesen Staat – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist für die Entscheidung über die vorliegende Klage offensichtlich unzuständig.

2. Herr Raulin trägt seine eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Verletzung der Richtlinie 87/344/EWG des Rates vom 22. Juni 1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung (ABl. L 185, S. 77) in einem besonderen Fall