Klage einer natürlichen Person gegen einen Mitgliedstaat auf Feststellung eines Verstoßes gegen das …
Hervé Raulin gegen Französische Republik
Klage einer natürlichen Person gegen einen Mitgliedstaat auf Feststellung eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht durch diesen Staat – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs
Europarecht
Tenor
Tenor
1. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist für die Entscheidung über die vorliegende Klage offensichtlich unzuständig.
2. Herr Raulin trägt seine eigenen Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Verletzung der Richtlinie 87/344/EWG des Rates vom 22. Juni 1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung (ABl. L 185, S. 77) in einem besonderen Fall