OVG NRW 1. Senat Beschluss

OVG NRW – 1 A 712/05

Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 17. Dezember 2004 ist wirkungslos (§ 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 173 VwGO).

Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt (§ 52 Abs. 2 GKG n.F.).