Das Landgericht hat die Klage mit zutreffender und überzeugender, nicht änderungsbedürftiger Begründung …
Zivilrecht
Entscheidungsgründe
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Die zulässige Berufung ist in der Sache nicht begründet.
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Das Landgericht hat die Klage mit zutreffender und überzeugender, nicht änderungsbedürftiger Begründung abgewiesen.
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Der Senat nimmt zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf den Inhalt des angefochtenen Urteils Bezug (§ 543 Abs. 1 ZPO).
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Das Berufungsvorbringen gibt zu ergänzenden Ausführungen keinen Anlass.
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Die Nebenentscheidungen folgen aus §§ 97 Abs. 1, 708 Nr. 10, 713 ZPO.
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Gegenstandswert für das Berufungsverfahren und Wert der Beschwer für den Kläger: 14.285,71 DM