Staatliche Beihilfe – Regelung zur Steuerbefreiung für Rückstellungen, die in Deutschland niedergelassene …
Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, Stadtwerke Tübingen GmbH und Stadtwerke Uelzen GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Staatliche Beihilfe – Regelung zur Steuerbefreiung für Rückstellungen, die in Deutschland niedergelassene Kernkraftwerksbetreiber für die Entsorgung ihrer Abfälle und die endgültige Stilllegung ihrer Anlagen gebildet haben – Entscheidung, mit der im Stadium der Vorprüfung das Nichtvorliegen einer Beihilfe festgestellt wird – Nichtigkeitsklage
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerinnen tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission und der Streithelferinnen.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung C (2001) 3967 fin. der Kommission vom 11. Dezember 2001, mit der festgestellt wird, dass die deutsche Regelung zur Steuerbefreiung für von Kernkraftwerken gebildete Rückstellungen für die Entsorgung und die endgültige Stilllegung ihrer Anlagen keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG darstellt