OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Der Rechtsanwalt erhält im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs 8 VwGO nur eine volle Gebühr …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Rechtsanwalt erhält im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs 8 VwGO nur eine volle Gebühr und nicht den für das Normenkontrollverfahren geltenden Gebührensatz von 13/10.