Zum Umfang des notwendigen Pflegeaufwands im Rahmen der Dienstunfallversorgung.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zum Umfang des notwendigen Pflegeaufwands im Rahmen der Dienstunfallversorgung.
2. Der Beamte kann nicht wegen des Aufwands für notwendige Pflegeleistungen, die neben der "personenbezogenen Grund- und Behandlungspflege" erbracht werden, auf den gezahlten Unfallausgleich verwiesen werden.
3. Zur Bedeutung des "Pflegegeldes für selbstbeschaffte Pflegehilfen" bei der Bemessung der Pflegekostenerstattung in der Dienstunfallversorgung.