Wettbewerb – Kartelle
Trioplast Wittenheim SA gegen Europäische Kommission
Wettbewerb – Kartelle – Markt für Industriesäcke – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Dauer der Zuwiderhandlung – Geldbußen – Schwere der Zuwiderhandlung – Mildernde Umstände – Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens – Verhältnismäßigkeit
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Trioplast Wittenheim SA trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005)4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke) betreffend ein Kartell auf dem Markt für Industriesäcke sowie, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße