EuG Sechste Kammer Urteil zitiert von 11

Wettbewerb – Kartelle

Trioplast Wittenheim SA gegen Europäische Kommission

Wettbewerb – Kartelle – Markt für Industriesäcke – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Dauer der Zuwiderhandlung – Geldbußen – Schwere der Zuwiderhandlung – Mildernde Umstände – Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens – Verhältnismäßigkeit

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Trioplast Wittenheim SA trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005)4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke) betreffend ein Kartell auf dem Markt für Industriesäcke sowie, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße