Der Arbeitgeber darf von der Möglichkeit der LSt-Pauschalierung nach § 40b EStG - bei Vorliegen der übrigen …
Steuerrecht
Leitsatz
Der Arbeitgeber darf von der Möglichkeit der LSt-Pauschalierung nach § 40b EStG - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - auch Gebrauch machen, soweit er Zukunftsicherungsleistungen (Beiträge für eine Direktversicherung) für Zeiträume erbringt, in denen die begünstigten - inzwischen ausgeschiedenen - Arbeitnehmer bei ihm in einem ersten Dienstverhältnis beschäftigt waren. Für die Zulässigkeit der LSt-Pauschalierung kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Zuflusses der Zukunftsicherungsleistung und die dann verfügbare LSt-Karte des Arbeitnehmers, sondern nur darauf an, daß die Zukunftsicherungsleistung aus einem ersten (gegenwärtigen oder früheren) Dienstverhältnis stammt.