EuG Siebte Kammer Urteil zitiert von 3

Wettbewerb – Kartelle

The Dow Chemical Company gegen Europäische Kommission

Wettbewerb – Kartelle – Markt für Chloropren-Kautschuk – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird – Preisfestsetzung – Marktaufteilung – Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung – Gemeinsames Unternehmen – Leitlinien für die Festsetzung der Geldbußen – Mildernde Umstände – Zusammenarbeit

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Dow Chemical Company trägt die Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2007) 5910 final der Kommission vom 5. Dezember 2007 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38629 – Chloropren-Kautschuk) in der Fassung der Entscheidung K(2008) 2974 final der Kommission vom 23. Juni 2008, soweit sie die Klägerin betrifft, hilfsweise auf Herabsetzung der gegen die Klägerin mit dieser Entscheidung verhängten Geldbuße.