Der aufgrund verspäteter Übertragung eines höherwertigen Amtes bestehende Schadensersatzanspruch wegen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der aufgrund verspäteter Übertragung eines höherwertigen Amtes bestehende Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ( § 87 Abs 1 NBG (BG ND )) verjährt nach § 197 BGB (analog) in vier Jahren.