EuG Zweite Kammer Urteil

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

SLV Elektronik GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke LINE – Ältere nationale Wort- und Bildmarken Line – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung – Relative Eintragungshindernisse – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 18. Juli 2008 (Sache R 759/2007-4) wird in Bezug auf die Waren „netzbetriebene Leuchten, Beleuchtungsgeräte und Anlagen, lichttechnische Bühneneffektgeräte; elektrische Lampen; Einzelteile der vorgenannten Waren“ in Klasse 11 aufgehoben.

2. Das HABM trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 18. Juli 2008 (Sache R 759/2007-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Angel Jiménez Muñoz und SLV Elektronik GmbH