Ein Aussiedler hat im Flurbereinigungsverfahren keinen Anspruch auf Gewährung besonderer Vorteile (st. Rspr.).
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein Aussiedler hat im Flurbereinigungsverfahren keinen Anspruch auf Gewährung besonderer Vorteile (st. Rspr.). Die Flurbereinigungsbehörde hat aber bei der Zuteilung von Aufstockungsland an einen Aussiedler die Ziele der Flurbereinigung im Sinne von §§ 1 und 37 FlurbG zu beachten.
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