EuG Vierte Kammer Beschluss zitiert von 2

Außervertragliche Haftung – EEF

R. Cattin & Cie und Yves Cattin gegen Europäische Kommission

Außervertragliche Haftung – EEF – Liste der Ausführer, die in den Genuss einer Begleichung ihrer Forderungen gegen die Zentralafrikanische Republik kommen können – Nichtaufnahme – Verjährung – Unzulässigkeit

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2. Die R. Cattin & Cie und Herr Yves Cattin tragen ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der den Klägern dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission entschieden habe, sie nicht in die Liste der Ausführer aufzunehmen, die in den Genuss einer Begleichung ihrer Forderungen gegen eine staatliche Stelle der Zentralafrikanischen Republik im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) kommen können