EuG Siebte Kammer Urteil zitiert von 4

Dumping – Einfuhr von Hebelmechaniken mit Ursprung in China

Dongguan Nanzha Leco Stationery Mfg. Co., Ltd gegen Rat der Europäischen Union

Dumping – Einfuhr von Hebelmechaniken mit Ursprung in China – Bestimmung der Dumpingspanne – Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens – Vergleich zwischen dem Normalwert und dem Ausfuhrpreis – Anwendung einer anderen als der bei der Ausgangsuntersuchung verwendeten Methode – Art. 2 Abs. 7 Buchst. a und Abs. 10 der Verordnung (EG) Nr. 384/96

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Dongguan Nanzha Leco Stationery Mfg. Co., Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union, der IML Industria Meccanica Lombarda Srl, der Interkov spol. s.r.o., der MI.ME.CA Srl und der NIKO − kovinarsko podjetje, d.d., Železniki.

3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1136/2006 des Rates vom 24. Juli 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Hebelmechaniken mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 205, S. 1), soweit sie die Klägerin betrifft