Widerspruch gegen Markenanmeldung für Heilpflanzenextrakte in Kosmetik und Lebensmittelindustrie KI-Titel
Markenrecht · Widerspruchsverfahren · Harmonisierungsamt · Gleichheit der Waren
Europarecht Aufgehoben
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 23. Januar 2007 (Sache R 10/2006-2) wird aufgehoben, soweit darin der Widerspruch in Bezug auf „Heilpflanzenextrakte zur Verwendung in der Kosmetik- und Lebensmittelindustrie, nicht für diagnostische Zwecke“ zurückgewiesen wurde.
2. Das HABM trägt die Kosten.
Verfahren
Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Januar 2007 (Sache R 10/2006-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Scil proteins GmbH und der Indena SpA
Angaben zur Rechtssache
>lt>9