VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Verlegt ein Ausländer, gegen den eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, im Laufe des …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Verlegt ein Ausländer, gegen den eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, im Laufe des Verwaltungsstreitverfahrens seinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland, so wird hierdurch weder die Wirksamkeit der Ausweisungsverfügung noch die Passivlegitimation des seitherigen Beklagten berührt.

2. Zu den Voraussetzungen unter denen heimatlose Ausländer, die in gültiger Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen leben, ausgewiesen werden können.